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Das Abkommen von der Fahrbahn nach einem Kurvenauslauf ist kein Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahrunsicherheit. Denn es braucht nicht zwingende Folge genossenen Alkohols zu sein und kommt auch bei nüchternen Kraftfahrern nicht selten vor.
S.a. BGHSt 37, 89 = ZfS 1990, 285; Peters, MDR 1991, 491 m.w.N. ZfS 1994, 265 [...]